Anwalt Internetrecht Blog

Rechtsanwalt bloggt zu Internetrecht & IT-Recht

Anwalt für Internetrecht und IT-Recht

Willkommen auf dem Anwalt Internetrecht Blog

Willkommen auf den Seiten des Anwalt Internetrecht Blog. Hier bloggt, wie der Name schon vermuten lässt, ein Rechtsanwalt zu Internetrecht und IT-Recht. Neben Urteilsbesprechungen, Artikeln und Meldungen aus diesen Rechtsgebieten ist im Anwalt Internetrecht Blog auch der ein oder andere Praxistipp für Webmaster zu finden. Bei Projekten im Bereich des Internetrechts lassen sich durch die Beachtung vermeintlicher Kleinigkeiten nicht selten langwierige und kostenträchtige Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Regelmäßig lohnt es sich daher bereits im Vorfeld der Projektumsetzung rechtliche Beratung durch einen schwerpunktmäßig im Internetrecht tätigen Rechtsanwalt einzuholen.

Rechtsanwalt für Internetrecht

Die rechtlichen Problemfelder im Bereicht des Onlinerechts, wie das Internetrecht auch bezeichnet wird, sind vielfältig und oft auch sehr komplex. Nicht selten haben selbst Rechtsanwälte, die eben nicht schwerpunktmäßig auf diesem Gebiet tätig sind bisweilen Probleme, die rechtlichen Fallstricke auf Anhieb zu erfassen. Dabei sind manche im Internetrecht behandelte Themen, wie zum Beispiel die Frage der Haftung für Links, beinahe so alt wie das Internet selbst. Andere Rechtsfragen hingegen zeigen sich erst im Zuge einer technischen Weiterentwicklung des Internets. Daher gilt es für den Internetrecht Anwalt nicht nur rechtlich, sondern auch technisch am Ball zu bleiben. Technische Entwicklungen und Internet-Trends sind ebenso zu verfolgen wie einschlägige Gesetzgebungsverfahren und Rechtsprechungsänderungen. Brandaktuell sind zur Zeit beispielsweise Themen wie Datenschutz, insbesondere in Bezug auf Social Pluins (Stichwort: Facebook Like Button), die mögliche Impressumspflicht für Social Networks oder die Haftung der Betreiber von Bewertungsplattformen. In einigen Monaten sind diese Themen vielleicht schon wieder ein alter Hut, weil technisch und / oder rechtlich überholt. Das ist es, was das Internetrecht für den im diesen Bereich tätigen Rechtsanwalt so reizvoll, aber auch anspruchsvoll macht.

Grundsätzlich kann man konstatieren, dass sich ein im Internetrecht Anwalt mitunter mit den folgenden rechtlichen Problemfeldern beschäftigt:

- Domainrecht, z.B. rechtssichere Auswahl von Domainnamen, Domainregistrierung, Domainübertragung, Domainkauf und Domainpacht, Dispute-Eintrag, Herausgabe von Domains, Unterlassung der Nutzung von Domains, Schutz von Domainnamen etc.

- Gestaltung von rechtssicheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Auftritte, z.B. für Internet-Portale und Onlineshops (auch eBay, Amazon, etc.)

- sonstige rechtliche Absicherung von Internet-Portalen und Onlineshops (auch eBay, Amazon, etc.), insbesondere in Bezug auf Abmahnungen

- Ecommerce im Bereich des Internets (Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs)

- Aussprache und Abwehr von Abmahnungen, z.B. im Zusammenhang mit Marken-, Urheberrechts- oder Wettbewerbsverletzungen im Onlinebereich (z.B. Abmahnung an eBay-Händler oder Onlineshopbetreiber)

- Filesharing-Fälle, d.h. Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen die Nutzung von Internet-Tauschbörsen (Uploads / Downloads in P2P-Netzwerk)

Rechtsanwalt für IT-Recht

Wie auch der Begriff des Internetrechts ist auch der des IT-Rechts nicht abschließend bestimmt. Das führt dazu, dass bisweilen auch die Begriffe Anwalt für Internetrecht und Anwalt für IT-Recht synonym verwendet werden. Dies auch von den in diesen Rechtsgebieten tätigen Rechtsanwälten selbst. IT-Recht steht für Recht der Informationstechnolgie oder auch Informationsrecht. Es ist begrifflich weiter gefasst als das Internetrecht. In den Bereich des IT-Rechts spielen maßgeblich eine Rolle:

- IT-Vertragsrecht, nämlich Gestaltung indvidueller Verträge und AGB (Software-Verträge, IT-Projektverträge, Application-Service-Providing, etc.)

- Datenschutz und IT-Sicherheit

- Verschlüsselungen und Signaturen im Bereich der IT

- IT-Outsourcing,

- Telekommunikationsrecht

- Öffentliche Vergabe

- E-Government

- Computer-Strafrecht

- Internationale Bezüge des IT-Rechts

Wie der Internetrecht Anwalt beschäftigt sich auch der Anwalt für IT-Recht mit Teilbereichen verschiedener Rechtsgebiete. Dies, soweit sie das weite Feld der Informationstechnologie betreffen.

Spezialisierung im IT-Recht und Internetrecht

Bei rechtlichen Problemen im Bereich des Internetrechts und IT-Rechts ist es regelmäßig empfehlenswert, entweder einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der gewillt ist, sich in die nicht selten komplexen Rechtsfragen einzuarbeiten oder einen Anwalt, der bereits eine entsprechende Schwerpunktsetzung aufweist.

Zwischenzeitlich gibt es mit dem Fachanwaltslehrgang Fachanwalt Informationstechnologierecht (Fachanwalt IT-Recht) die Möglichkeit einer entsprechenden Schwerpunktsetzung. Auch die Fachanwaltskurse Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz und Fachanwalt Urheber- und Medienrecht beschäftigen sich mit Rechtsfragen, die insbesondere für das Internetrecht von Relevanz sind. Daneben gibt es auf das Jura-Studium aufbauende Master-Studiengänge, in denen Spezialfragen rund um Onlinerecht und IT-Recht vermittelt werden. Derartige Masterstudiengänge bieten eine hervorragende Möglichkeit, sich umfangreich mit aktuellen Rechtsfragen des IT-Rechts und Recht des Geistigen Eigentums auseinanderzusetzen. Da das IT-Recht in vielen Bereichen internationale Bezüge aufweist, erscheinen in diesem Zusammenhang insbesondere Studiengänge als sinnvoll, die neben einer Ausbildung im deutschen Recht auch einen Auslandsaufenthalt und ein Studium in englischer Sprache ermöglichen. Die so erworbenen Sprachkenntnisse, auch der juristischen Fachsprache, sind für den im IT-Recht tätigen Rechtsanwalt in der Praxis nicht selten von Bedeutung.

Den erfolgreichen Abschluss eines Masterstudienganges erkennt man daran, dass der betreffende Rechtsanwalt berechtigt ist, den Titel “Master of Laws” (abgekürzt LL.M.) zu führen. Da es unterschiedliche Masterstudiengänge gibt, bedeutet ein Mastertitel (LL.M.) jedoch nicht zwingend eine Schwerpunktsetzung im IT-Recht. Die entsprechende Ausrichtung ergibt sich aus dem Namen des Masterstudienganges und der dort vermittelten Lerninhalte. Für den im IT-Recht und Internetrecht tätigen Rechtsanwalt relevante Masterstudiengänge sind beispielsweise Informationsrecht (IT-Recht), IT-Recht und geistiges Eigentum, Gewerblicher Rechtsschutz, Medienrecht, Information and Communication Law, etc.

Sicherlich gibt es aber auch zahlreiche im Internetrecht beziehungsweise IT-Recht tätige Rechtsanwälte, die ohne entsprechende Fachanwaltstitel oder Mastertitel einen entsprechenden Schwerpunkt aufweisen und hervorragende Leistungen erbringen. Ein einschlägiger Mastertitel ist gleichwohl ein Indiz für eine entsprechende Schwerpunktsetzung des Anwalts.